Rücknahme/Rückgabe von Elektrogeräten

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nach ihrer Nutzung nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Die von Garpa angebotenen elektrischen Geräte sind entsprechend gekennzeichnet. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das betreffende Produkt nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.
Bitte geben Sie ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte bei einer hierfür vorgesehenen kommunalen Sammel- oder Rücknahmestelle ab. Informationen zu geeigneten Annahmestellen in Ihrer Nähe erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde bzw. dem zuständigen kommunalen Entsorgungsträger.
Wichtiger Hinweis: Garpa ist aufgrund der für Elektro- und Elektronikgeräte maßgeblichen Lagerfläche nicht zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet. Eine Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte an Garpa ist daher nicht möglich.
Die WEEE-Registrierungsnummer von Garpa lautet: DE30521510. Zur Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß § 18 Abs. 4 Satz 3 ElektroG verweisen wir auf folgende Internetseite des BMUV: https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikgeraete .
Entsorgung von Batterien und Akkus

Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Enthält ein Elektrogerät Batterien oder Akkus, beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise zur getrennten Entsorgung. Soweit Batterien oder Akkus zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen werden können, sind diese vor der Abgabe des Geräts zu entnehmen und einer geeigneten Batteriesammelstelle zuzuführen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie zu Sammel- und Rücknahmestellen erhalten Sie bei den zuständigen kommunalen Stellen.